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Bildungsurlaub

Bildungsurlaub ist die bezahlte Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen Weiterbildung. Ob Bildungsurlaub in Anspruch genommen werden kann, ist nicht einheitlich geregelt. Um diese Frage zu klären, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihren Arbeitgeber. In allen Fällen gilt jedoch als Voraussetzung, dass der gewählte Kurs nach den gesetzlichen Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes anerkennungsfähig ist. Damit Sie freigestellt werden können, müssen Sie Ihren Arbeitgeber in der Regel mindestens sechs Wochen vor Kursbeginn informieren

Berlin: Berliner Bildungsurlaubsgesetz

Brandenburg: Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz

Bremen: Bremisches Bildungsurlaubsgesetz

Hamburg: Hamburgische Bildungsurlaubsgesetz

Hessen: Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub

Niedersachsen: Niedersächsisches Gesetz über Bildungsurlaub für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Mecklenburg-Vorpommern: Bildungsfreistellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern

Nordrhein-Westfalen
: Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz: Landesgesetz über Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für Zwecke der Weiterbildungs- und Bildungsurlaubsgesetz

Saarland: Saarländisches Weiterbildungs- und Bildungsurlaubsgesetz

Sachsen-Anhalt: Gesetz zur Freistellung von Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung

Schleswig-Holstein: Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz

 

In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen, und Thüringen gibt es keine Bildungsurlaubsgesetze.

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