Buchbesprechung
Herzog / Lindner:
Die Erbrechtsreform 2010
Das neue Pflichtteils- und Verjährungsrecht
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Grundlegend für Ihre erbrechtlichen Mandate
1. Auflage November 2009
ISBN: 978-3-89655-421-5
432 Seiten, broschiert
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Wer damit beschäftigt ist, Testamente, Erbverträge, Verzichtsverträge und Klauseln zur Pflichtteilsentziehung vorzubereiten oder zu erstellen, der kommt an dem Gesetz zur Reform des Erb- und Verjährungsrechts nicht vorbei. Das Gesetz war bereits seit weit über einem Jahr beraten worden, es sollte eigentlich schon zum 1.1.2009 gelten. Jetzt tritt die größte Reform des Erbrechts am 1.1.2010 in Kraft.
Das Autorenduo Herzog/Lindner hat die Neuordnung auf 257 Seiten durchleuchtet und auf den Punkt gebracht. Unter dem Titel „Die Erbrechtsreform 2010“ ordnen sie die Auswirkungen so ein, dass der Leser mit der Reform umzugehen weiß.
Nach einer bündigen Einleitung, in der die Verfasser das Gesetzgebungsverfahren skizzieren und die Reform bewerten, folgen ergiebige Erörterungen jeder geänderten Norm: Zu jeder Änderung werden zunächst der alte und neue Gesetzestext einander gegenübergestellt (jeweils I.). Jedes dieser Kapitel ist weiter eingeteilt in Vorgeschichte (II.), Inhalt der Neuregelung (III.) und Übergangsvorschriften (IV.), sodass man sich leicht orientieren kann. Wenn es ans Rechnen geht, wird die neue Rechtslage mit Beispielsrechnungen erklärt, so u.a. bei der Ausgleichungspflicht für Pflegeleistungen (Rn. 236, 238), bei der Einsetzung des Pflichtteilsberechtigten als Erben (Rn. 259, 262, 265) und bei der Anrechnung von Schenkungen (z.B. Rn. 317 ff., 321, 323). Die notwendigen Gesetzesmaterialien auf 120 Seiten im Anhang runden das Werk ab.
Besonders hervorzuheben ist, dass Herzog/Lindner auch auf die Probleme eingehen, die sich in der Praxis im Zusammenhang mit den geänderten Normen ergeben, wie z.B. mit der Ausschlagungsfrist bei der Erbeinsetzung eines Pflichtteilsberechtigten (Rn. 273 ff.) oder den Sonderfragen des Pflichtteilsergänzungsrechts (z.B. Rentenzahlungsverpflichtung, Rn. 337 ff. oder Lebensversicherung, 350 ff.). Immer wieder machen gut sichtbare Hinweise darauf aufmerksam, was bei der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen und erbrechtlichen Vereinbarungen zu beachten ist und geben Antworten auf Fragen wie:
Welche Klauseln empfehlen sich bei einem Zuwendungsverzicht?
Müssen Bestimmungen zur Entziehung eines Pflichtteils in bestehenden Testamenten überprüft werden? Kann jetzt dort ein Pflichtteil entzogen werden, wo es bisher nicht möglich war? Und wenn ja, wie lauten die Formulierungsänderungen für bestehende Testamente?
Fazit: Das Buch macht nicht nur auf die empfindlichen Punkte der Reform aufmerksam und gibt Handlungsempfehlungen für bekannte, zu erwartende oder auch durch die Reform erledigte Probleme, sondern zeigt darüber hinaus auch neue Gestaltungsmöglichkeiten auf. Es wird deswegen auch über den Zeitpunkt der Reform hinaus eine wertvolle Hilfe sein.