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Wir über uns

 RENO steht für "Vereinigung der REchtsanwalts- und NOtariatsangestellten e.V."

Wir sind eine starke Gemeinschaft! Gemeinsam mehr erreichen!

 

Die RENO - Deutsche Vereinigung der Rechtsanwalts- und Notariatsangestellten mit ihrer Geschäftsstelle in Berlin ist der Dachverband aller in der Bundesrepublik verteilten RENO-Ortsvereine bzw. RENO-Landesverbände. Die Vereinigung versteht sich als Interessenvertretung  der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten auf Bundesebene und koordiniert hier die Interessen der einzelnen Ortsvereine.

Aufgabe des Vereins ist die Wahrung, Vertretung und Förderung der beruflichen Interessen seiner Mitglieder sowie der Angestellten und Auszubildenden der Rechtsanwälte, Patentanwälte und Notare. Die Vereinigung ist eine Arbeitnehmervereinigung im Sinne des Tarifvertragsgesetzes und des Arbeits- und Berufsbildungsgesetzes. Mitglieder aller Ortsvereine nehmen Aufgaben in den örtlichen Berufsbildungsausschüssen, sowie den Prüfungskommissionen und Schlichtungsausschüssen der örtlichen Rechtsanwaltskammern wahr, unterrichten an Berufsfachschulen und garantieren in den einzelnen Ortsvereinen im wesentlichen die Weiterbildung des Berufsstandes.

Die RENO Deutsche Vereinigung wurde 1954 in Hamburg gegründet.
Derzeit sind die ca. 4.100 Mitglieder im gesamten Bundesgebiet in 30 Ortsvereinen und Landesverbänden organisiert. Sie werden daher in der Regel in der Nähe Ihres Wohnortes einen Ortsverein und damit Kollegen finden, die Ihnen jederzeit behilflich sein können.

Wir haben maßgeblich am Zustandekommen der Fachwirtausbildung mitgewirkt, wir haben uns mehr als 10 Jahre für die bundeseinheitliche Ausbildung des Rechtsfachwirtes eingesetzt, wir bemühen uns derzeit aktiv, das Berufsbild zu modernisieren und damit zu stärken und zu erhalten.

Unsere Ziele:

o    Zusammenschluss aller Mitarbeiter der Rechtsanwälte, Notare und Patentanwälte
o    Förderung der beruflichen Aus- und fachlichen Weiterbildung
o    Einwirkung auf die Regelung des Ausbildungswesens
o    Vertretung aller Berufsangehörigen in den Berufsbildungs- und Prüfungsausschüssen der Kammern
o    Wahrnehmung der Arbeitnehmerinteressen in Gesetzgebungsverfahren hinsichtlich des Berufsbildes
o    Einwirkung auf die Gestaltung der Arbeitsbedingungen
o    Erreichung adäquater Gehaltsbedingungen

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